Schule an der Höh

Notfallbetreuung ab dem 23.4.

Die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung steht weiterhin aus. Es gibt jedoch eine Erweiterung der Notfallbetreuung. Lesen Sie dazu den folgenden Abschnitt:


Erneute Änderung der Notbetreuung für Kinder von Schlüsselpersonen

Das Schulministerium des Landes NRW hat die Möglichkeit zur Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählen, das sind die Menschen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung sowie Gesundheitspflege und Versorgung beitragen, erweitert.

So heißt es im Schreiben des Schulministeriums vom 20.03.2020 folgendermaßen: „Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Erneute Erweiterung der Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung

Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt (siehe Anlage - zum Öffnen anklicken).

Die Notbetreuung steht bei Bedarf an allen Tagen der Woche zur Verfügung, aber nicht mehr samstags und sonntags. Am 1.Mai ist die Notbetreuung geschlossen.

Link zum Formular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Weitere Informationen finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de